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Foto: Colourbox/ Motortion

Informationen zum Visum

Als internationaler Studierender benötigen Sie ein Visum sowie einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel. Da das Visumverfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, das Visum rechtzeitig zu beantragen. In der Regel können Sie bereits vor Erhalt Ihres Zulassungsbescheids einen Termin für die Visumbeantragung vereinbaren; zum eigentlichen Termin müssen Sie den Zulassungsbescheid jedoch zwingend vorlegen.

Je nach Herkunftsland können die Wartezeit auf einen Termin bei der Botschaft sowie die Bearbeitungszeit für das Visum nach dem Termin bis zu einem Jahr oder sogar länger betragen; daher ist es sehr wichtig, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um genügend Zeit für das Visumverfahren zu gewährleisten.

Der am weitesten verbreitete Nachweis Ihrer finanziellen Mittel ist das sogenannte Sperrkonto. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.mygermanuniversity.com/de/blocked-account-germany

Informieren Sie sich über die für Ihren Visumantrag erforderlichen Unterlagen, den geforderten Nachweis über die Finanzierung sowie die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Studium in Deutschland unter den folgenden Links:

https://www.uni-assist.de/en/tools/glossary-of-terms/description/term/student-applicant-visa/

https://www.daad.de/en/studying-in-germany/living-in-germany/visa/

https://www.mygermanuniversity.com/de/articles/Student-Visa-Germany

Verfahren zur Verschiebung

Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, Ihr Studium aber aufgrund von Visumsverzögerungen nicht bis zum 31. Oktober antreten können, haben Sie das Recht, Ihre Zulassung um ein Jahr zu verschieben. Dies muss im Vorfeld geschehen – idealerweise vor dem 15. September. Wenn Sie also absehen, dass Sie bis zu diesem Datum nicht für Ihr Studium nach Wuppertal kommen können, versäumen Sie diese Frist nicht und informieren Sie das Zulassungs- und Immatrikulationsbüro für internationale Studierende per E-Mail an intsek[at]uni-wuppertal.de. Sie können diese Option nur einmalig nutzen; das bedeutet: Sollten Sie auch im darauffolgenden Jahr nicht anreisen können, verliert Ihre Zulassung ihre Gültigkeit. Wenn Sie weiterhin Interesse an einem Studium im CSiS-Masterstudiengang haben, müssen Sie sich erneut über uni-assist bewerben.

zuletzt bearbeitet am: 27.07.2026